Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche

Ich behandle verhaltenstherapeutisch Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr.

In der psychischen Trias aus Denken, Fühlen und Verhalten haben unsere Eindrücke eine Auswirkung darauf, welche Ausschnitte der Außenwelt wir wahrnehmen und wie wir diese Eindrücke deuten und bewerten. Unser Verhalten zeigt sich daraus, wie wir eine Situation deuten, was wir denken, was wir fühlen und richten danach unser Verhalten aus. Unser Verhalten hat für uns Konsequenzen. Oftmals verhalten wir uns nach kurzfristig angenehm erscheinenden Konsequenzen, die in einer langfristigen Betrachtung unangenehme Folgen für uns haben.

Verhaltenstherapie stützt sich auf Lerntheorien, wie Verhalten erlernt worden ist und wie Verhalten "umgelernt" werden kann.

Welche psychischen Störungen ich behandle

Angststörungen (spezifische Angst, generalisierte Angst, soziale Angst, Leistungsangst in der Schule)
Aufmerksamkeitsstörungen
Depression, Manie, Bipolare Störungen
Dissoziative Störungen
Emotionale Störungen des Kindesalters und Trennungsangst
Essstörungen
Geschwisterrivalität
Persönlichkeitsstörungen
Schlafstörungen (nichtorganisch)
Störungen des Sozialverhaltens
Tic-Störungen
Trauma, Belastungs- und Anpassungsstörungen
Zwangsstörungen

Psychotherapie - antragsfreie oder antragspflichtige Leistung?

Seit 01.07.2025 haben sich der Verband der privaten Krankenkassen (PKV) und die Beihilfe geeinigt, daß vor einer verhaltenstherapeutischen Psychotherapie bis zu 5 Psychotherapeutische Sprechstunden und bis zu 7 Probatorischen Sitzungen zur Diagnostik stattfinden können.

Eine darauffolge Kurzzeittherapie mit 30 Therapiesitzungen kann antragsfrei begonnen werden, sofern in den letzten zwei Jahren keine psychotherapeutische Behandlung stattgefunden hat.

 

Eine Psychotherapie unterteilt sich in drei Stufen:

  1. Psychotherapeutische Sprechstunden
  2. Probatorische Sitzungen
  3. Psychotherapie

 

Vor der eigentlichen Psychotherapie wird mit sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunden und Probatorischen Sitzungen begonnen. Sie dienen auf der fachlichen Seite der Erörterung des Anliegens, einer Einschätzung auf Vorliegen einer krankheitswertigen Störung, der Abklärung der Diagnose und der Abklärung des Behandlungsbedarfes.

Auf der menschlichen Seite dienen diese Phasen dem Ausprobieren der Patienten-Therapeuten-Beziehung, ob man sich sympathisch ist, und man in einer sich anschließenden Phase der Therapie miteinander arbeiten möchte.

Psychotherapeutischen Sprechstunden und Probatorischen Sitzungen sind für Privatverischerte und Versicherte der Beihilfe in einer privaten Psychotherapieraxis antragsfrei und frei zugänglich.

Eine darauffolgende psychotherapeutische Kurzzeittherapie umfaßt 30 Therapiesitzungen und ist ebenso antragsfrei.

Eine Langzeittherapie umfaßt bei Kindern und Jugendlichen 75 Sitzungen. Hier bedarf es eines Antrags an die Krankenkasse.

Kostenübernahme

 

Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen richten sich bei Privatversicherten und Beihilfeversicherten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Vom Psychotherapeuten bekommen Sie eine Rechnung über psychotherapeutische Leistungen. Die Rechnung über psychotherapeutische Leistungen reichen Sie bei der Beihilfe bzw. bei Ihrer Krankenversicherung ein.

Bei Beihilfeversicherten werden die Kosten zu unterschiedlichen Anteilen von der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung übernommen. Den Teil der Kosten, der nicht von der Beihilfe abgedeckt wird, bekommen Sie ganz oder teilweise von Ihrer Krankenversicherung zurückerstattet.

Erkundigen Sie sich vorab, in welchem Umfang die Beihilfe bzw. Ihre Krankenkasse Psychotherapie Leistungen für Psychotherapie übernehmen.

Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in der letzten Fassung vom 01.07.2024 können im am Ende der Seite in einem Dokument zum Download einsehen.

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung behandle ich in meiner Praxis nach den selben Modalitäten wie auch Versicherte der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe.


Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO)
PDF – 442,9 KB 77 Downloads
Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in der Fassung vom 01.07.2024
PDF – 249,0 KB 106 Downloads

Hinsichtlich der Aktualität der Abrechnungspositionen empfehle ich Ihnen, die Gebührenordnung auch online einzusehen: www.abrechnungsstelle.com